Sicherheit & Verhalten vor Ort
Die Sicherheits- und Verhaltensregeln der App, die häufigsten Gefahren an Lost Places und rechtliche Hinweise – ohne Rechtsberatung.
Verlassene Orte sind kein Freizeitpark. Diese Regeln bestätigst du beim ersten Start der App – hier stehen sie zum Nachlesen, ergänzt um Hinweise von der Webseite.
Deine Sicherheit – die Regeln der App
- Nie allein. Geh mindestens zu zweit. In einem einsturzgefährdeten Gebäude hilft dir sonst niemand, wenn etwas passiert.
- Sag Bescheid. Jemand außerhalb sollte wissen, wo du bist und wann du zurück sein willst. Handy geladen mitnehmen.
- Böden prüfen. Morsche Dielen, offene Schächte, Asbest und Taubenkot sind die häufigsten Gefahren. Feste Schuhe, Handschuhe, bei Staub eine Maske.
- Tageslicht. Geh bei Tag. Zusätzlich zwei Lichtquellen mitnehmen – eine fällt immer aus.
Umgang mit den Orten – die Regeln der App
- Nichts mitnehmen. Kein Souvenir. Was du findest, bleibt da – sonst ist beim Nächsten nichts mehr übrig.
- Nichts zerstören. Keine Türen aufbrechen, keine Scheiben einwerfen, nichts anzünden. Wer Schaden anrichtet, fliegt raus.
- Orte schützen. Keine genauen Positionen in öffentliche Netzwerke stellen. Dafür gibt es in der App die Schutzstufen.
- Recht beachten. Das Betreten fremder Gebäude kann Hausfriedensbruch sein. Die Verantwortung liegt bei dir.
Die ungeschriebenen Regeln der Szene
- Nimm nichts mit – auch nicht das rostige Schild an der Tür.
- Zerstöre nichts – keine Scheiben, keine Möbel, keine Wand für ein besseres Foto.
- Brich nichts auf. Wo du nicht hineinkommst, gehst du nicht hinein.
- Lass keine Türen und Fenster offen.
- Poste keine genauen Positionen: kein Straßenname, kein Bildausschnitt mit Hausnummer, keine Koordinaten im Kommentar.
- Nimm Rücksicht auf Anwohner: am Tag, leise, nicht in fremden Einfahrten parken.
Warum die Adresse so wichtig ist: Wird eine genaue Position öffentlich, ist ein Ort oft binnen Monaten ausgeräumt, besprüht und danach zugemauert. Deshalb verschleiert die App empfindliche Orte, statt sie für alle offenzulegen.
Was wirklich gefährlich ist
- Das Gebäude selbst: Decken und Böden verlieren ihre Tragfähigkeit, lange bevor man es sieht. Bleib nah an tragenden Wänden und betritt keine Fläche, die nachgibt. Achte auf Aufzugschächte, offene Kanäle, Lichtschächte unter Laub, Montagegruben, Glasbruch und vorstehendes Metall.
- Was du nicht siehst: Asbest (in Bauten vor 1993), Taubenkot (Krankheitserreger beim Aufwirbeln), Altlasten in Industriebauten (Fässer, Tanks mit unklarem Inhalt – zulassen).
- Luft in Kellern und Bunkern: Dort kann Sauerstoff fehlen oder sich Gas gesammelt haben – geruchlos und ohne Vorwarnung. Eine Maske hilft dagegen nicht. Geh nicht allein in Tiefgeschosse und nicht ohne jemanden, der oben bleibt.
- Wachdienste und Hunde: Renn nicht weg. Bleib stehen, sei ansprechbar und geh, wenn man dich dazu auffordert.
In der App trägt jeder Ort eine Gefahreneinstufung; ab Stufe 4 steht ein Warnhinweis oben auf der Ortsseite. Die Zustandsmeldungen anderer Mitglieder sind oft aktueller als jedes Foto – schau vorher rein.
Was in den Rucksack gehört
- feste Schuhe mit durchtrittsicherer Sohle, lange Hose, lange Ärmel
- Handschuhe und eine FFP3-Maske (gegen Asbestfasern genügt FFP2 nicht)
- Stirnlampe plus Ersatzlicht – nicht nur das Handy
- kleines Verbandzeug, Wasser, geladenes Telefon
- gültiger Tetanusschutz
Nicht in den Rucksack gehört Werkzeug, mit dem sich etwas öffnen lässt.
Rechtliches in Kürze
- Das Betreten fremder Grundstücke und Gebäude ohne Erlaubnis ist in Deutschland in der Regel Hausfriedensbruch. Auch ein leerstehendes, verfallenes Gebäude hat einen Eigentümer.
- Eine offene Tür ist keine Erlaubnis. Es zählt der erkennbare Wille des Berechtigten – Verbotsschild, Bauzaun oder vernagelte Fenster sind eindeutig.
- Mitnehmen ist Diebstahl, Beschädigen ist Sachbeschädigung – auch beim rostigen Türschild.
- Bei denkmalgeschützten Bauten gelten zusätzlich die Denkmalschutzgesetze der Länder.
- Erlaubnis einholen: Zuständig ist der Eigentümer, bei Firmengeländen oft eine Verwaltung, bei Kommunen das Liegenschaftsamt. Wer höflich anfragt, bekommt öfter ein Ja als erwartet. Lass dir die Zusage schriftlich geben.
- Fotos veröffentlichen: Für dich selbst fotografieren ist meist unproblematisch. Beim Veröffentlichen von Bildern von privatem Grund können Ansprüche des Eigentümers entstehen. Zeig keine Menschen ohne Zustimmung und keine Spuren früherer Nutzer (Namensschilder, Briefe, Akten).
Ausführlicher steht das alles auf lostplaces.blackzack.dev in den Abschnitten Rechtslage, Gefahren und Ungeschriebene Regeln.